Denkmalschutz in der Praxis

 

Bahnhof Blankenburg

 

Streckenabbau von Elbingerode bis Königshütte

 

Die Rübelandbahn steht mit allen ihren Einrichtungen unter Denkmalschutz. Den-noch wurden überraschend, wie die Presse am 06.11.2012 berichtete, Gleise an einem Bahnübergang in Königshütte abgebaut. Darauf angespochen erklärte sich die Landesregierung für nicht zuständig, man habe die Anfrage an das Eisenbahn-bundesamt (EBA) weitergegeben. 

 

Das EBA teilt unter dem 25.03.2013 mit, daß es vom Gleisabbau keine Kenntnis  hatte und die DB-Netz zur Stellungnahme aufgefordert habe. DB-Netz habe sich verpflicht, die Gleisstücke wieder einzusetzen, sobald sich ein neuer Betreiber für den Streckenabschnitt gefunden habe. Diese Antwort ist sehr erstaunlich, be-deutet sie doch, daß jede Strecke abgebaut werden kann, sofern sich nicht ein Interessent findet, der die Strecke betreiben möchte. Dann wird sie wieder aufgebaut...

 

Aufgrund dieser sehr unbefriedigenden Antwort des EBA erfolgte eine weitere Nachfrage beim Landesverkehrsministerium am 11. April 2013. Die Anwort datiert vom 5. August 2013 und lautet wie folgt: 

Ein punktueller Abbau wie im Falle der Bahnübergänge ist also möglich, ohne daß denkmalrechtliche Bestimmungen greifen und ohne daß die Genehmigungsbehör-den überhaupt auch nur informiert werden.

 

Die Rübelandbahn gehört inzwischen den Fels-Werken, allerdings nur bis Km 21. Der Abschnitt von Km 21,000 bis Km 23,822 steht in der "Verfügungsgewalt" von DB-Netz. Die DB will die Reststrecke loswerden und begehrte deshalb den Rück-bau. Ein Teil ist verkauft worden und wird vermutlich abgebaut.

 

 

Fazit

 

Der Denkmalschutz bietet offenbar nur in der Theorie Schutz, in der Praxis jedoch nicht. Es stellt sich dringend die Frage, wie dieses rechtliche Instrument wirkungs-voll für die Unterschutzstellung von Denkmalen genutzt werden kann...